Allgemeine Geschäftsbedingungen von GGS Pack

Allgemein

  • Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von GGS Pack erfolgen ausschließlich auf Grund der Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bestimmungen als angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit ausdrücklich widersprochen, d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

Lieferungen und Leistungen

  • Die Angebote von GGS Pack sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von GGS Pack, spätestens jedoch  durch Abnahme der Lieferung/Leistung durch den Kunden zustande. Der Besteller ist an seinen Vertragsantrag drei Wochen gebunden.
  • GGS Pack ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist.
  • Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen der Hersteller, sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne das hieraus Rechte gegen GGS Pack hergeleitet werden können.
  • Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Lager Weingarten.
  • Soweit nicht anders angegeben, hält sich GGS Pack an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise drei Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die bei Vertragsschluss genannten Preise.
  • Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt GGS Pack ausdrücklich vorbehalten.
  • Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von GGS Pack zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.
  • Von GGS Pack genannte Liefertermine sind unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorgesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon ob diese bei GGS Pack oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferung. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte GGS Pack mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten Nachfrist unter Ausschluss der sonstigen Ansprüche nach § 280 ff. BGB vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzuges ist in jedem Fall ausgeschlossen. GGS Pack behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als 6 Wochen andauert und dies nicht von GGS Pack zu vertreten ist.

Prüfung und Gefahrenübergang

  • Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von 5 Tagen so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
  • Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigt, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Annahme.
  • Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragte oder andere Personen, die von GGS Pack benannt sind, auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Soweit sich der Versand ohne Verschulden von GGS Pack verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Wird die Ware vom Käufer abgeholt, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung auf den Käufer über. Die Bestimmungen aus 3.3 gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung an den Kunden.

Eigentumsvorbehalt

  • Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die GGS Pack aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden GGS Pack vom Käufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die GGS Pack auf Verlangen des Käufers nach dessen Wahl freigegeben wird, soweit ihr Wert den Wert der Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt
  • Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von GGS Pack (Vorbehaltsware). Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für GGS Pack als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne GGS Pack zu verpflichten.  Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren, entsteht für GGS Pack grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei der Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis des Wertes zum Wert der anderen Waren. Sollte der Abnehmer  Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt als Miteigentum im Verhältnis der genannten  Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
  • Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung, usw.) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Mit der Erziehungsermächtigung ist keinesfalls eine Ermächtigung nach § 185 Abs. 1 BGB verbunden, insbesondere nicht die Einwilligung zur Verfügung über die Forderung im Wege anderweitiger Abtretung. Eine Abtretung ist grundsätzlich unzulässig, es sei denn, es handelt sich um eine Abtretung im Wege des echten Factoring, die uns angezeigt wird und bei welcher der Factoringerlös den Wert unserer gesicherten Forderung übersteigt. Mit der Forderung des Factoringerlöses wird unsere Forderung sofort fällig. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungspflichten gegenüber GGS Pack nicht ordnungsgemäß nachkommt.
  • Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von GGS Pack hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
  • Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist GGS Pack berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabensprüche  des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Die Rücknahme erfolgt grundsätzlich zum tagesaktuellen Preis, maximal jedoch in Höhe der ursprünglichen Kaufrechnung. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

Zahlung

  • Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, per Nachname-Bar, Nachname- Verrechnungsscheck oder bei Abholung zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei , d.h. zu Lasten des Käufers  per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  • GGS Pack ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, im Wege des Kontokorrent Zahlungen  mit dessen älteren Schulden zu verrechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berrechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.
  • Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
  • Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen auf der Grundlage des § 247 Abs. 1 BGB zu berechnen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch GGS Pack ist zulässig.
  • Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Verzug schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere u.a. Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleiches oder Insolvenz. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder gegen Vorauszahlungen oder Sicherheiten auszuführen.
  • Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

Gewährleistung

  • Ist die Sache mangelhaft im Sinne von § 434 BGB, kann der Käufer unter den Voraussetzungen des § 437 Ziffer 1 BGB Nacherfüllung verlangen. Die Sache ist mangelhaft, wenn sie von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweicht. Ist die Beschaffenheit vertraglich nicht vereinbart, ist die Sache frei von Mängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und vom Käufer nach der Art der Sache erwartet werden kann. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Produkte unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
  • Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Berieb mit falscher Stromart oder –spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannung, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht wurden sowie bei Verstoß gegen die Garantiebestimmung des Herstellers, soweit nicht bereits genannt.
  • Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt für Neuware 2 Jahre und beginnt mit Gefahrübergang im Sinne von Ziffer 3.3. Die Gewährleistung für gebrauchte Produkte, sog. B-Ware-Artikel ist ausgeschlossen.
  • Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen vom Käufer schriftlich gerügt werden. Für versteckte Fehler gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei berechtigten Mängeln besteht für GGS Pack die Wahl zwischen Reparaturleistung oder Ersatzlieferung. GGS Pack kann die Nacherfüllung verweigern, wenn sie faktisch unmöglich oder unzumutbar oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Für die Nacherfüllungsleistung behält sich GGS Pack eine Nachfrist von 4 Wochen ab Anlieferung des mangelhaften Produktes vor. Erst in zweiter Linie kann der Käufer wahlweise von dem Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Jedoch kann der Käufer erst nach 2-maligem Fehlschlag der Nacherfüllungsleistung Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Der Rücktritt des Käufers ist jedoch ausgeschlossen wenn der Mangel nur geringfügig ist.
  • Im Gewährleistungsfall muss das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie der Rechnung, mit dem das Gerät geliefert wurde, an GGS Pack zur Reparatur eingeschickt bzw. bei ihr angeliefert werden. Die Geräte müssen frei eintreffen. Bei unfrei eingesandten Geräten wird die Annahme durch GGS Pack verweigert. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindlichen Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können. GGS Pack übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden.
  • Im Fall der Reparaturleistung übernimmt GGS Pack die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten, die in Zusammenhang mit der Reparaturleistung stehen sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt GGS Pack soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen.
  • Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von GGS Pack über.
  • Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist GGS Pack berechtigt, für alle Aufwendungen Ersatz zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweiligen gültigen Servicepreisen von GGS Pack berechnet. Im übrigen gelten die jeweils aktuellen Servicebedingungen von GGS Pack.

Haftung und weitergehende Gewährleistung

  • GGS Pack übernimmt keinerlei Eigenschaftszusicherung der Hersteller und Vorlieferanten. Gleiches gilt für Werbeaussagen in Hersteller- und Lieferantenprospekten. Insoweit sind Schadenersatzansprüche des Käufers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. GGS Pack haftet ebenfalls nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Der Rückgriff des Käufers gem. § 478 Abs. 5 BGB ist ausgeschlossen.
  • Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  • Vorstehende Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Export- und Importgenehmigungen

  • Von GGS Pack gelieferte Produkte und technisches Know-how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Käufer vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten- einzeln oder in systemintegrierter Form- ist für den Käufer genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Käufer vereinbarten Lieferlandes. Der Käufer muss sich über diese Vorschriften selbständig nach deutschen Bestimmungen erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Käufer in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert.
  • Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch den Käufer an Dritte, mit und ohne Kenntnis von GGS Pack, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber GGS Pack.

EG-Einfuhrumsatzsteuer

  • Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, ist er zur Einhaltung bezüglich der Regelung  der Einfuhrumsatzsteuer der europäischen Union verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer an GGS Pack ohne gesonderte Aufforderung. Der Käufer ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Waren u.a. hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an GGS Packzu erteilen
  • Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand – insbesondere eine Bearbeitungsgebühr -, der GGS Pack aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Käufers zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen.
  • Jegliche Haftung von GGS Pack aus den Folgen der Angaben des Käufers zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit von seiten von GGS Pack nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Anwendbares Recht

  • Der Kunde ist berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
  • Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen GGS Pack und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Soweit der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, findet das Fernabsatzgesetz (FernAbsG) als reines Verbraucherschutzgesetz keine Anwendung. Karlsruhe ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Weiterhin ist Weingarten Erfüllungsort sowie Übergabeort im Sinne der Verpackungsordnung.
  • Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
  • Die Auftragsabwicklung innerhalb von GGS Pack erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der der GGS Pack im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekanntgewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass GGS Pack die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm enthaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke von GGS Pack verwendet.
     

[Home] [PRODUKTE] [KONTAKT] [IMPRESSUM] [AGB]